AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. FRITZ & FELIX GMBH, mit Sitz in 39040 Barbian (BZ), Gewerbezone Kalten Keller 1, Mwst. Nr. IT01632130215, in Person des gesetzlichen Vertreters, Herrn Erwin Reichhalter.
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1. Geltungsbereich
1.1 Allen Angeboten von Fritz & Felix, jeder Auftragsannahme und jeder Auftragsausführung liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGBs“) zugrunde. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssen. Spätestens mit der Übermittlung durch den Kunden (in der Folge „Kunde“ oder „Käufer“) der Annahme des Angebots von Fritz & Felix (in der Folge „Fritz & Felix“ oder „Zulieferer“) sind sie vom Kunden als verbindlich anerkannt.
1.2 Von Fritz & Felix nicht ausdrücklich anerkannte Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit; sie sind für uns unverbindlich.
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2. Abschluss des Kaufgeschäftes
2.1 Vorbehaltlich anders lautender Abmachungen haben die Angebote von Fritz & Felix eine Gültigkeit von drei Monaten. Bei schriftlicher Annahme durch den Käufer (in der Folge „Annahme“) der an ihn ergangenen Angebote bzw bei einer Direkt-Bestellung, stellen diese ab Erhalt derselben durch Fritz & Felix ein unwiderrufliches Kaufangebot dar.
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3. Lieferung, Lieferfristen, Überprüfung der gelieferten Produkte
3.1 Die seitens Fritz & Felix genannten Liefer- und/oder Fertigstellungstermine/fristen sind unverbindlich, soweit die Termine nicht ausnahmsweise und ausdrücklich mit dem Wort „verbindlich“ versehen worden sind. Auch bei verbindlich zugesagten Lieferterminen haftet Fritz & Felix nicht für Verzögerungen, welche auf höhere Gewalt und/oder Zufall zurückzuführen (u.a. Ausfall einer Produktionslinie) und/oder vom Kunden oder anderen Firmen verschuldet sind.
3.2 Fritz & Felix behält sich weiters die Möglichkeit vor, Teillieferungen durchzuführen, wobei in diesem Falle die Haftung für verspätete Lieferung für noch nicht übergebene Produkte ausgeschlossen ist. Die Lieferungen von Fritz & Felix erfolgen auf Europaletten, welche zum gängigen Marktpreis in Rechnung gestellt werden, sofern sie bei Übergabe der Ware nicht mit einer Europalette des Käufers ausgetauscht werden.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich die Produkte gleichzeitig bei Abladen derselben von den Transportmitteln zu überprüfen und Mängel spätestens innerhalb von fünf (5) Tagen ab Empfang der Ware zu beanstanden, und zwar schriftlich mittels Email oder mittels Einschreibebrief mit Rückantwort, wobei das Transportdokument und eine detaillierte Beschreibung der Art der Mängel beizulegen ist („Mängelrüge“). Im Falle von versteckten Mängeln muss die Beanstandung innerhalb von fünf (5) Tagen ab Entdecken derselben erfolgen. Für nicht innerhalb der genannten Fristen beanstandete Mängel übernimmt Fritz & Felix keinerlei Haftung.
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4. Preise und Zahlungsfristen
4.1 Alle Preise gelten mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarung „Ab Werk“ laut INCOTERMS 2010 und beinhalten somit keinesfalls Kosten für Transport, Versicherung, und sonstige Gebühren.
4.2 Sofern nicht ausdrücklich anders lautend, beinhalten die Preise von Fritz & Felix die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht. Die Zahlungen müssen am Sitz von Fritz & Felix erfolgen.
4.3 Wenn in der Angebot-Dokumentation nichts Anderslautendes vereinbart wurde, ist die Zahlung des Kaufpreises innerhalb von dreißig (30) Tagen zum Monatsende ab ordentlicher Rechnungstellung fällig. Beanstandungen oder Anfechtungen jedweder Art berechtigen den Kunden nicht, die vereinbarten Zahlungen auszusetzen oder zu verspäten. Der Kunde kann in keinem Fall Einwände oder Klagen gegenüber Fritz & Felix erheben, solange er nicht jeder ausgesetzten Zahlung nachkommt, einschließlich Zahlung der Produkte, auf welche sich die Beanstandung bezieht.
4.4 Für den Fall, dass der Kunde den vereinbarten Preis nicht pünktlich bezahlt, gilt der Vertrag nach dementsprechender schriftlicher Mitteilung durch Fritz & Felix aufgrund des Verschuldens des Kunden als aufgelöst.
4.5 Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind Zinsen in Höhe des aktuellen europäischen Zinssatzes EURIBOR 6 Monate + 7%, zu entrichten, zuzüglich aller mit der Zahlungseintreibung verbundenen Kosten und Spesen.
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5. Gesetzliche Gewährleistung und vertragliche Herstellergarantie
5.1 Der Kunde ist hiermit darüber aufgeklärt, dass alle Vertragsprodukte eine auf dem Produkt angegebene Mindest-Haltbarkeitsdatum haben.
5.2 Nach einer erfolgten Mängelrüge gemäß Art. 3.3 oben, hat Fritz & Felix nach seinem freien Ermessen und unbeschadet der Notwendigkeit der Annahme des Mangels, das Recht, entweder den Ersatz oder eine Preisreduzierung vorzunehmen. Es ist außerdem ausschließliches Recht von Fritz & Felix, die mangelhaften Produkte einer Überprüfung vor Ort zu unterziehen oder zu beantragen, dass dieselben retourniert werden. Die beanstandeten Produkte können an Fritz & Felix nur im Falle ausdrücklicher Ermächtigung zurückgeschickt werden. Ebenfalls ist vereinbart, dass Fritz & Felix im Falle der Lieferung eines Ersatzprodukts nur die Kosten für den Transport bis zum Käufer übernimmt.
5.3 Die gegenständliche Gewährleistung beschränkt sich auf den Ersatz desselben Produktes oder auf die Rückzahlung des Preises; jede weitere Verpflichtung für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangener Gewinne, ist hiermit ausgeschlossen.
5.4 Wenn der Kunde Fritz & Felix nicht ausdrücklich mitteilt, und Fritz & Felix diesbezüglich keine schriftliche Genehmigung erteilt, dürfen die Produkte von Fritz & Felix nur im Land des Kunden (in der Folge „Bestimmungsland“) weiterverkauft werden. Hieraus folgt, dass Fritz & Felix unter keinen Umständen jegliche Haftung für Sach- oder Personenschäden übernimmt, welche außerhalb des Bestimmungslandes auftreten.
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6. Anwendbares Recht – ausschließlicher Gerichtsstand
6.1 Für diese AGBs und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Fritz & Felix und dem Kunden gilt ausschließlich italienisches Recht.
6.2 Die Parteien vereinbaren, dass ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Streitigkeit den vorliegenden Vertrag betreffend, der Gerichtsstand in Bozen ist.